Die Mitgliederversammlung 2021 findet am Freitag, 24. September 2021, im BegegnungsZentrum Gliesmarode, Soolanger 1a, 30104 Braunschweig statt. Beginn ist um 19 Uhr.
Es ist eine Satzungsänderung vorgesehen.
Anders als im letzten Jahr müssen Sie sich zur Teilnahme nicht extra anmelden. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 25. August 2021 in Kraft getreten ist, gelten aber die drei G-Regeln. Das bedeutet, dass der Zutritt zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur geimpften, genesenen und getesteten Personen gestattet ist. Bitte denken Sie an die entsprechende Nachweise auf Ihrem Smartphone oder in Papierform.
Trotz der Einschränkungen des Badebetriebs durch die jeweils gültigen Corona-Bestimmungen und die mehrfachen BAD-Schließung konnten wir als Förderverein seit der letzten Mitgliederversammlung einiges erreichen. Besonders durch Schwimmkurse und Freikartenkontingente für Kinder bedürftiger Familien in Kooperation mit sozialen Einrichtungen, ermöglicht durch Ihre Mitgliedsbeiträge und zwei größere Spenden. Auf der Mitgliederversammlung werden wir Sie darüber ausführlicher informieren.
Vorläufige Tagesordnung
TOP 1 |
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
TOP 2 |
Gedenken an verstorbene Mitglieder |
TOP 3 |
Genehmigung des Protokolls der MV 2020 vom 16.10.2020 |
TOP 4 |
Berichte: Vorstand, Kassenwart, Kassenprüfer |
TOP 5 |
Aussprache zu den Berichten, Entlastung des Vorstands |
TOP 6 |
Vorstandswahlen |
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TOP 7 |
Informationen zur Schwimmförderung unter Corona-Bedingungen |
TOP 8 |
Vorstellung des Haushaltsplans 2021 und Genehmigung |
TOP 9 |
Anträge von Vorstand und Mitgliedern* |
TOP 10 |
Satzungsänderung |
TOP 11 |
Anregungen, Verschiedenes |
* |
Anträge von Mitgliedern (TOP 9) bitte bis zum 10. September 2021 mit kurzer schriftlicher Begründung beim Vorstand einreichen |
Zu TOP 10: Vorschlg der Satzungsänderung
Vorbemerkung
Ein Lerneffekt aus der Corona-Pandemie ist es, dass Mitgliederversammlungen zukünftig je nach Bedarf im Präsenz-, Online- oder im Hybrid-Format stattfinden können sollen. Dadurch
wird der Verein in die Lage versetzt, Mitgliederversammlungen auch bei Beschränkungen bei der Anzahl der Teilnehmenden rechtlich sicher durchzuführen.
Dieses bedarf einer Ergänzung der aktuellen Satzung vom 8. März 2019, wozu im § 12 „Mitgliederversammlung“ der unten abgedruckte Abschnitt 12.4 neu hinzugefügt wird.
12.4 Die Mitgliederversammlung kann in folgenden Formaten stattfinden:
- als Präsenzveranstaltung
- als Online-Veranstaltung
- als Hybrid-Veranstaltung (Kombination aus Präsenz- und Online-Veranstaltung
Über das Format der Veranstaltung entscheidet der Vorstand.
### ENDE DES WORTLAUTES DER SATZUNGSÄNDERUNG ###