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Am 20. Mai hat sich Herrn Knapp (New Yorker) mit einer "Absichtserklärung" zu Sanierung und Betrieb des Badezentrums Gliesmarode an die Stadt gewandt. Die Berichterstattung von BZ und nb über den Schriftwechsel zwischen Herrn Knapp und der Verwaltung hat in der Öffentlichkeit eine lebhafte Diskussion ausgelöst.

Grundstückspreise, Vermarktungsgewinne und Kalkulationsverluste bei den Besucherzahlen des Spaßbades stehen seitdem im Vordergrund. Interessanterweise wurde nirgendwo erwähnt, dass das Grundstück Am Soolanger nur nach einem ausdrücklichen Ratsbeschluss bebaut werden darf. Dass es die Politik also auch in Zukunft zu 100 % weiter in der Hand hätte, was mit dem Grundstück geschieht, Es gibt auch gute Gründe, dieses Gebiet gar nicht zu bebauen, da es als Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet besonders geschützt bleiben sollte.

Leider wird auch über das falsche Drei-Bäderkonzept und die Bedeutung des Gliesmaroder Bades für die Bevölkerung kaum noch geredet. In der Ratssitzung am 15. Juli 2014 wird voraussichtlich endgültig über das Schicksal des Gliesmaroder Bades entschieden. Wir möchten deshalb die wichtigsten Argumente für den Erhalt des Gliesmaroder Bades hier noch einmal knapp zusammenfassen

Denn selbst wenn die Verhandlungen zwischen Herrn Knapp und der Stadt scheitern sollten, das Badezentrum Gliesmarode muss für die Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger als Ergänzung zum Spaßbad erhalten bleiben: Für das Gesundschwimmen und das Schulschwimmen, für Senioren, Familien und Vereine.

Wenn die „große Lösung“ mit Erhalt aller bisherigen Becken und der Rutsche zu teuer ist, dann wenigstens als „kleine Lösung“ mit dem bisherigen Schwimmerbecken und dem Nichtschwimmerbecken mit angebautem Planschbecken.

1. Berechnung der Wasserfläche

Ein Argument von Verwaltung und Spaßbad GmbH ist immer die Berechnung der Wasserfläche in Anlageeinheiten. Dabei wird Erreichbarkeit der Bäder und die Qualität der Wasserfläche außer Acht gelassen: Wie sind die Bäder im Stadtgebiet verteilt, und wie muss eine Wasserfläche beschaffen sein, damit sie bestimmte Anforderungen der Nutzer erfüllt? Die Spaß-Wasserflächen taugen leider überhaupt nicht zum Schwimmen-Lernen oder für therapeutische Bewegungsformen im Wasser. Diese Punkte werden in der Argumentation des IKPS-Gutachtens, das die Argumentationsgrundlage für die Verwaltung ist, völlig ausgespart.

2. Schwimmen-Lernen als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge

Das Schwimmen-Lernen ist eine wichtige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Nur noch ca. 40 % der Kinder können schwimmen, und die DLRG beklagt die zunehmende Zahl von Ertrinkungsfällen. Bäderschließungen stellen Grundschulen und die das Schwimmen lehrenden Verbände vor erhebliche Probleme.

3. Schulschwimmen

Das Gliesmaroder Bad wird auch über die Eröffnung der „Wasserwelt“ hinaus dringend für das Schulschwimmen in Braunschweig benötigt. Zurzeit wird das Gliesmaroder Bad von 16 Schulen genutzt. Bei Schließung des Bades werden viele Schulen aus den nordöstlichen Stadtteilen unzumutbar lange Anfahrtswege haben. Allgemein werden sich die Unterrichtsbedingungen stark verschlechtern (Reduzierung der Zahl der Nichtschwimmerbecken von drei auf eins, ungünstige Anordnung von Sport- und Nichtschwimmerbecken und Geräuschkulisse im Spaßbad).

4. Gesundschwimmen

Das Gliesmaroder Bad wird für das Gesundschwimmen ganz allgemein und besonders für ältere Menschen dringend benötigt (demografischer Wandel). Ältere Menschen wollen sich nicht mehr im Badeanzug einer überwiegend jungen Öffentlichkeit präsentieren, und sie bevorzugen eine ruhige Atmosphäre beim Schwimmen. Für sie muss ein Schwimmbad mit dem ÖPNV in angemessener Zeit erreichbar sein.

5. Eintrittspreise

Die Eintrittspreise sind in Gliesmarode noch erschwinglich, was natürlich besonders für Familien und sozial Schwache von Bedeutung ist. Im Spaßbad wird es nach zwei Stunden richtig teuer, so dass sich viele Familien einen mehrstündigen Aufenthalt – z.B. am Wochenende oder in den Ferien – einfach nicht mehr leisten können.

6. Öffentlicher Raum, Landschafts – und Überschwemmungsschutz

Die Bebauung des Soolangers würde den Verlust eines weiteren Stücks des öffentlichen Raums und die Versiegelung weiterer Landschaftsteile bedeuten, die bis heute als Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet ausgewiesen sind.

7. Sanierungskosten

Die Sanierungskosten sind nur halb so hoch wie in den Kostenaufstellungen zum 3-Bäderbeschluss von 2007 behauptet und wären daher durchaus bezahlbar. Nach einer energetischen Sanierung sind wesentlich geringere Betriebskosten zu erwarten.

8. Behauptete Konkurrenz zur „Wasserwelt“

Das Argument, das Gliesmaroder Bad würde eine zu große Konkurrenz zur „Wasserwelt“ darstellen, kann so nicht gelten. Gliesmarode soll ja besonders für Schwimmanfänger, das Schulschwimmen und für ältere Mitbürger erhalten bleiben. SpaßbadfreundInnen sind da ein ganz anderer Interessentenkreis.

9. Obrigkeitsstaatliche Durchsetzung des 3-Bäderbeschlusses

Ein Bürgerbegehren, das 2013 bei der Sanierung des Eintracht-Stadions sogar durch den Oberbürgermeister selbst angeregt wurde, wurde 2007 einer Initiative von über 30.000 Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern in der Bäderfrage verweigert.

Der Bäderbeschluss wurde außerdem auf der Basis überhöhter Schätzungen für die Sanierungkosten der Stadtteilbäder herbeigeführt. Letzteres wurde 2007 bereits von der damaligen CDU-Bezirksbürgermeisterin Heidemarie Mundlos für das Wendener Bad beklagt und Anfang 2014 auch durch unser Sanierungsgutachten für das Gliesmaroder Bad bewiesen.