Wir danken den im Bezirksrat 112 vertretenen Parteien für den Dringlichkeitsantrag und die einstimmige Verabschiedung. Nach der Niedersächsischen Kommunalverordnung ist der Bezirksratsbeschluss allerdings nur eine Anregung. Die eigentliche Entscheidung über die Frage, ob das Gliesmaroder Bad weiterbetrieben wird und falls ja, wie und ab wann, entscheidet allein der Rat der Stadt.
Hier der vollständige Text des Beschlussvorschlags:
Das Bad Gliesmarode ist eine der Hauptstützen für den Schwimmunterricht in Braunschweig. Eine Schließung würde den Schwimmunterricht von sechs Schulen, darunter die Grundschulen Comeniusstraße, Gliesmarode und Heinrichstraße sowie die IGS Franzsches Feld und die Gymnasien Neue Oberschule und Ricarda-Huch-Schule, massiv beeinträchtigen.
Für die Kinder muss es weiterhin die Möglichkeit geben, schwimmen zu lernen und ihre Fähigkeiten zu verbessern. Wie wichtig das Schwimmenlernen ist, sieht man an den steigenden Zahlen von tödlichen Badeunfällen in Deutschland.
Aber auch für Familien haben Schwimmbäder eine große Bedeutung. Insbesondere, wenn die Freibäder geschlossen sind.
Bei einer Schließung des Bads in Gliesmarode hätte Braunschweig nur noch drei Hallenbäder. Niedersachsen hat im bundesweiten Vergleich mit die höchste Schwimmbaddichte: 7,2 Bäder pro 100.000 Einwohnern. Das gilt aber leider bisher schon nicht für Braunschweig. Mit der Schließung in Gliesmarode würde sich die Lage noch weiter verschlechtern. Das muss verhindert werden.
Ein attraktiver Wohnort benötigt mehr und nicht weniger Schwimmbäder.
Quelle: https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1032712